Der Tarif leistet für erstattungsfähigen Zahnersatz im Rahmen der Tarifbedingungen.
Zahnersatz Sofort:
Leistungen und Grenzen.
Was leistet der Tarif Zahnersatz Sofort? Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen, Leistungen und Grenzen auf einen Blick.
Mindestvertragsdauer: 24 Monate ab Versicherungsbeginn. Danach können Sie die Versicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen.

Was ist mitversichert?
Der Tarif ergänzt den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz. Er verdoppelt diesen Zuschuss bis maximal zu 100 % der erstattungsfähigen Gesamtrechnung. Die Erstattung hängt vom Befund, der Vorleistung der Krankenkasse und den Tarifbedingungen ab.
Kronen, Brücken und Prothesen auf Implantaten können mitversichert sein. Das Implantat selbst ist nicht versichert.
Der spätere Zahnersatz zum Ersatz fehlender Zähne kann mitversichert sein.
Auch künftige erstattungsfähige Zahnersatzmaßnahmen sind im Rahmen des Tarifs mitversichert.
Die Höchstbeträge nach Versicherungsjahr
In den ersten beiden Versicherungsjahren ist die Leistung begrenzt. Ab dem dritten Versicherungsjahr entfallen die Jahreshöchstbeträge. Die übrigen tariflichen Voraussetzungen und Erstattungsgrenzen gelten weiterhin.
Auch bei angeratener oder laufender Behandlung
Keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeit. Ein Heil- und Kostenplan schließt den Abschluss nicht automatisch aus.
Wann kann rückwirkender Schutz greifen?
Wenn eine Zahnersatzmaßnahme innerhalb der sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen wurde und bei Versicherungsbeginn noch andauert. Die Behandlung darf zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein.
Für wen ist der Tarif gedacht?
Der Tarif ergänzt den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse und richtet sich daher an gesetzlich Versicherte. Für privat Versicherte ist dieser Tarif nicht vorgesehen.
Diese Kosten sind nicht versichert
Andere zahnärztliche Leistungen
- Behandlungen zum Zahnerhalt, zum Beispiel Füllungen oder Wurzelbehandlungen
- Kieferorthopädische Maßnahmen
- Das Implantat selbst
Tarifliche Voraussetzungen
- Vor Versicherungsbeginn abgeschlossene Zahnersatzbehandlungen
- Behandlungen, deren Beginn mehr als sechs Monate zurückliegt
- Nicht erstattungsfähige oder nicht medizinisch notwendige Kosten
Quelle: Offizielle ERGO-Tarifinformationen ↗ · Tarifbroschüre ↗. Geprüft am 4. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Wir helfen Ihnen gern weiter.
Alexander Loos
Am Nordstern 45, 57076 Siegen · 0271 381 99 86