Sofortschutz
für Ihre Zähne.
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an. Sobald uns Ihre Anschrift vorliegt, senden wir Ihnen Ihr persönliches Angebot innerhalb von 2–4 Werktagen per Post.
*Bei rückwirkendem Schutz muss die Behandlung bei Versicherungsbeginn noch laufen und darf nicht abgeschlossen sein. Es gelten die tariflichen Voraussetzungen, Leistungsgrenzen und Ausschlüsse.

So viel sparen Sie – Kostenbeispiele
Die folgenden Beispielrechnungen und Beträge sind exakt aus der Tarifbroschüre übernommen.
Sie erhalten von uns eine Leistung in Höhe des GKV-Festzuschusses bis zu 100 % der erstattungsfähigen Gesamtrechnung für Zahnersatz. In den ersten zwei Versicherungsjahren ist die Leistung begrenzt:
- Im ersten Versicherungsjahr bis zu 1.000 €.
- Bis zu 2.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren.
Ohne Leistungsbegrenzungen ab dem 3. Versicherungsjahr.
Beispiele aus der ERGO-Tarifbroschüre zu Zahnersatz Sofort ↗. Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach Befund, Heil- und Kostenplan, Versicherungsjahr und Tarifbedingungen. Keine individuelle Leistungszusage.
„Lohnt sich Zahnersatz Sofort für mich?“
Sie haben einen Heil- und Kostenplan bekommen und noch keine Zahnzusatzversicherung? Dann schauen Sie auf den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse – genau daran orientiert sich die mögliche zusätzliche Tarifleistung.
Die Kasse zahlt. Der Tarif kann dazuzahlen.
Steht auf Ihrem Plan ein Kassen-Festzuschuss von 1.000 €, kann Zahnersatz Sofort im ersten Versicherungsjahr bis zu 1.000 € zusätzlich leisten.
Bei einem anerkannten Festzuschuss von 900 € kann die Tarifleistung bis zu 900 € betragen. Bei 1.200 € greift im ersten Jahr die Grenze: höchstens 1.000 € Tarifleistung.
Tarif kann zusätzlich leisten
bis zu 900 €Kasse + Tarif: bis zu 1.800 €Tarif kann zusätzlich leisten
bis zu 1.000 €Kasse + Tarif: bis zu 2.000 €Tarifleistung im 1. Jahr
höchstens 1.000 €Kasse + Tarif: bis zu 2.200 €Einfach wichtig: Die Gesamtsumme des Heil- und Kostenplans ist nicht automatisch die Tarifleistung. Entscheidend sind der Festzuschuss der Kasse, die erstattungsfähigen Kosten und die Tarifbedingungen. Kassen- und Tarifleistung zusammen können höchstens 100 % der erstattungsfähigen Gesamtrechnung abdecken. Im 1. und 2. Versicherungsjahr zusammen sind höchstens 2.000 € Tarifleistung möglich; ab dem 3. Versicherungsjahr entfallen diese Jahreshöchstbeträge. Weitere anerkannte Zahnersatzleistungen können den Eigenanteil zusätzlich senken.
Wenn die Behandlung schon Thema ist.
Der Sofortschutz richtet sich an gesetzlich Versicherte, bei denen Zahnersatz ansteht – auch wenn der Zahnarzt schon dazu geraten hat.
Der Tarif ergänzt den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
Auch ein vorliegender Heil- und Kostenplan schließt den Abschluss nicht automatisch aus.
Sie muss bei Versicherungsbeginn noch andauern und darf nicht abgeschlossen sein.
In drei Schritten Klarheit bekommen.
Situation ansehen
Ist die Behandlung angeraten oder schon begonnen? Entscheidend sind Beginn, Status und die Tarifbedingungen.
Schutz beantragen
Keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz gilt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Rechnung einreichen
ERGO prüft die Rechnung und erstattet im Rahmen des Tarifs und der geltenden Begrenzungen.
Alexander Loos – Ihr Ansprechpartner in Siegen
Ihr Ansprechpartner für private Krankenversicherung, Zusatzversicherungen und Zahnabsicherung in Siegen.
Alexander Loos hat 2006 seine Ausbildung bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV) absolviert und ist seitdem in der Versicherungsbranche tätig. Seit 20 Jahren sichert er biometrische Risiken ab. Als Fachwirt für Versicherungen (IHK) hat er sich auf private Krankenversicherung, Zusatzversicherungen und die Absicherung von Zahnersatzkosten spezialisiert.
Im Mittelpunkt seiner Beratung stehen Ihre Fragen und Ihre persönliche Situation. Er erklärt Versicherungsschutz verständlich und unterstützt Sie dabei, eine passende Absicherung zu wählen – persönlich in Siegen und deutschlandweit.
Zahnersatz Sofort im Video
Sehen Sie sich die Informationen zum Tarif in Ruhe an.
FAQs zur Zahnersatz Sofort Versicherung
Das Wichtigste zur Zahnersatz Sofort Versicherung auf einen Blick.
Kann ich noch abschließen, wenn der Zahnarzt schon einen Heil- und Kostenplan erstellt hat?
Ja, ein bereits erstellter Heil- und Kostenplan schließt den Abschluss nicht automatisch aus. Für die Erstattung gelten die Tarifbedingungen. Eine bereits begonnene Behandlung darf bei Versicherungsbeginn höchstens sechs Monate laufen und noch nicht abgeschlossen sein.
Gibt es Gesundheitsfragen oder eine Wartezeit?
Für den Tarif gibt es keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz gilt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn; die tariflichen Voraussetzungen und Grenzen gelten weiterhin.
Wie viel kann ERGO erstatten?
ERGO verdoppelt den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, höchstens bis zu den erstattungsfähigen Kosten. Im ersten Versicherungsjahr gilt ein Höchstbetrag von 1.000 €. Im ersten und zweiten Versicherungsjahr zusammen sind es höchstens 2.000 €.
Welche Zahnersatzmaßnahmen sind versichert?
Der Tarif leistet unter anderem für Kronen, Brücken und Prothesen sowie für implantatgetragenen Zahnersatz. Das Implantat selbst ist nicht versichert. Welche Kosten erstattungsfähig sind, steht in den Tarifbedingungen.
Was ist, wenn die Behandlung schon abgeschlossen ist oder länger läuft?
Eine Behandlung, die vor Versicherungsbeginn bereits abgeschlossen wurde oder zu diesem Zeitpunkt seit mehr als sechs Monaten läuft, ist nicht mitversichert.
Wie bekomme ich mein persönliches Angebot per Post?
Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot über das ERGO-Kontaktformular ↗ an und geben Sie dort Ihre Anschrift an. Sobald uns Ihre Adresse vorliegt, senden wir Ihnen das persönliche Angebot innerhalb von 2–4 Werktagen per Post.
Direkt online abschließen oder erst mit uns sprechen.
Alexander Loos
Am Nordstern 45, 57076 Siegen · 0271 381 99 86